Zentrum für Entlassungshilfe Beratung Resozialisierung Anlaufstelle für Vermittlung gemeinnütziger Arbeit
Fachvermittlung für gemeinnützige Arbeit
Als Fachvermittlungsstelle informieren und beraten wir über die Möglichkeiten der gemeinnützigen Arbeit, bieten Unterstützung bei der Klärung rechtlicher Fragen in Bezug auf die Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht oder den Sozialen Dienst der Justiz. an. Wir vermitteln in geeignete Einsatzstellen.
Fachvermittlung
oder nach individueller Vereinbarung
- 14:00 – 18:00 Uhr
- 09:00 – 12:00 Uhr
oder nach individueller Vereinbarung
Informationen
Wer wird vermittelt
Informationen
Wie ist abzuleisten
Welche Chance wird dadurch geboten?
Bei Erfüllung der Arbeitsauflage wird ein laufender Prozess eingestellt und darf danach nicht wieder in eine andere Sache einbezogen werden. Bei einer Bewährungsauflage oder der Wandlung einer Ersatzfreiheitsstrafe wird bei vollständiger Ableistung der gemeinnützigen Stunden von der Vollstreckung der Haftstrafe abgesehen. Damit können Wohnung, eine Arbeitsstelle und das soziale Umfeld erhalten bleiben. Der Kontakt zu Partnern, Kindern und Freunden beleibt uneingeschränkt erhalten. Sehr lange Verbindlichkeiten durch Ratenzahlung und damit finanzielle Einschränkungen werden vermieden.
Für Einsatzstellen
Cecklisten
- Die Einverständniserklärung ist ausgefüllt über den Ableistenden an die FSH zu übermitteln.
- die Arbeit abbricht oder nicht zur Arbeit erscheint,
- trotz Abmahnung des Beschäftigungsgebers den Anforderungen nicht gerecht wird,
- nach Abmahnung von Fehlverhalten oder unentschuldigtem Fehlen durch den FSH eV die Nachfrist von einer Woche nicht eingehalten wird,
- beharrlich gegen ihm erteilte Anforderungen verstößt,
- durch sonstiges schuldhaftes Verhalten seine Weiterbeschäftigung für den Beschäftigungsgeber unzumutbar macht,
- aus sonstigen Gründen nicht weiterbeschäftigt werden kann oder
- seine ihm auferlegten Stunden erfolgreich beendet hat.